1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Preis Angebote, Bestellungen, Kauf-/Verkaufverträge und Lieferungen von, bei, mit und durch Sports and Leisure Group NV . Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten als vom Käufer akzeptiert bei Vertragsabschluss oder der Aufgabe einer Bestellung durch den Käufer. Hierdurch bestätigt der Käufer, dass diese Bedingungen ihm zur Kenntnis gebracht wurden, dass er sie versteht und als einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages betrachtet. Anders lautende oder abweichende Geschäftsbedingungen binden Sports and Leisure Group NV nicht, es sei denn, dass Sports and Leisure Group NV diese schriftlich anerkennt.

Sports and Leisure Group NV ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen einseitig zu ändern.

2 Angebote, Spezifikationen und Preisangebote unserer Handelsvertreter und die von ihnen angenommenen Bestellungen binden Sports and Leisure Group NV nur, wenn sie gemäß Sports and Leisure Group NV ’s üblichen Vorschriften für die Bestätigung von Bestellscheinen von Sports and Leisure Group NV anerkannt werden.

3 Waren werden nur auf Kredit verkauft unter der Bedingung, dass Sports and Leisure Group NV Referenzen oder andere ausreichende Sicherheiten geboten werden. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, behält sich Sports and Leisure Group NV das Recht vor, die Ausführung des Vertrages solange auszusetzen, bis ihr ausreichende Sicherheiten geboten werden.
Falls an der Solvabilität des Käufers gezweifelt wird, wie etwa bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Rechnungen, ist Sports and Leisure Group NV außerdem berechtigt, für die noch auszuführenden Lieferungen Vorauszahlung zu fordern oder Sicherheiten zu verlangen. Erfolgt das nicht, so ist Sports and Leisure Group NV berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen.

4 Falls eine von Sports and Leisure Group NV angenommene Bestellung vom Käufer storniert wird, schuldet der Käufer Sports and Leisure Group NV eine Entschädigung, die dem Betrag des von Sports and Leisure Group NV erlittenen Schadens, einschließlich Gewinnausfall, entspricht und mindestens 25 % des Bestellwertes beträgt, unbeschadet der sonstigen Rechte von Sports and Leisure Group NV .

5 Die Verpflichtungen von Sports and Leisure Group NV werden ausgesetzt, falls Sports and Leisure Group NV seine Verpflichtungen nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung und/oder erheblichen zusätzlichen Kosten erfüllen kann infolge von Ereignissen, die sich außerhalb der zumutbaren Einflussnahme von Sports and Leisure Group NV befinden und die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Krieg, Revolution, Streik, Blockaden, Rohstoffmangel, Feuer, Überschwemmungen, Boykotte, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Veränderungen des Rechtsstatuts des Käufers, Bankrott, Diebstahl, Verzug oder Fehler von Lieferanten, Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige Maßnahmen von Behörden. Falls der Umstand, der zur Aussetzung Anlass gibt, länger als 90 Tage andauert, ist Sports and Leisure Group NV von seiner Vertragspflichten befreit, ohne dass der Käufer Anspruch auf einen Schadensersatz hat oder das Recht hat, den Vertrag aufzulösen.

6 Die angegebenen Lieferfristen binden Sports and Leisure Group NV nicht, da sie nur als annähernd vereinbart gelten. Bei Lieferverzug, sogar wenn dieser direkt von Sports and Leisure Group NV verursacht wird, steht dem Käufer Sports and Leisure Group NV gegenüber weder ein Anspruch auf Entschädigung der Kosten, des Zeitverlustes, des Gewinnausfalls usw. und/oder anderer Schäden, noch das Recht auf Auflösung des Vertrages zu. Sports and Leisure Group NV behält sich das Recht vor, die Waren teilweise zu liefern, wenn Sports and Leisure Group NV dies für notwendig erachtet.

7 Sports and Leisure Group NV kann keinesfalls haftbar gemacht werden für Verfärbungen, statische Elektrizität oder sonstige Veränderungen des Aussehens, der Qualität oder der Eigenschaften der Waren, wenn sie auf unsachgemäßen Gebrauch. Güterbehandlung unfachmännische oder langfristige Lagerung, fehlerhafte Verlegung oder falsche Pflege zurückzuführen sind.

8 Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, gehen der Transport und die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Der Versand der Waren erfolgt immer auf Risiko des Käufers, sogar wenn Sports and Leisure Group NV den Transport betreut, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.

9 Die Waren sind sofort nach Empfang vom Käufer zu prüfen. Alle Beschwerden die einen sichtbaren Schaden betreffen müssen umgehend schriftlich auf dem Frachtbrief (CRM) vermerkt und an die Sport and Leisure Group mitgeteilt werden. Beschwerden müssen außerdem die Rechnungsnummer, die Anzahl und den Namen der betroffenen Güter umfassen mit einer detaillierten Beschreibung des Schadens, inklusive Fotos. Beschwerden die nicht zeitig bei Sport and Leisure Group eingehen werden nicht behandelt. Beschwerden über Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich an den Verkäufer zu richten. In den Beschwerden sind die relevante Rechnungsnummer, die Menge und der Name der betreffenden Waren und eine detaillierte Beschreibung der Mängel anzugeben. 
Waren mit sichtbaren Mängeln dürfen keinesfalls zugeschnitten oder verlegt werden. Beschwerden über solche zugeschnittene oder verlegte Waren sind ungültig.
Im Falle eines Streitfalls wegen einer Beschwerde bemühen sich die Parteien, die Sache auf gütlichem Wege zu regeln. Wenn keine gütliche Einigung erzielt wird, werden die Parteien in gegenseitigem Einvernehmen einen unabhängigen Sachverständigen bestellen und damit beauftragen, die Beschwerde zu untersuchen und ein Gutachten über die Haftung, die Regelung und die Kosten der Begutachtung abzugeben. In Ermangelung eines gegenseitigen Einvernehmens bestellen beide Parteien einen Sachverständigen. Diese bestellen gemeinsam den unabhängigen Sachverständigen. Der Bericht des unabhängigen Sachverständigen ist für beide Parteien bindend.
Reaktionen von Sports and Leisure Group NV auf verspätete oder sonstige ungültige Beschwerden erfolgen immer mit Vorbehalt sämtlicher Rechte und ohne dass auf das Recht, die Nichteinhaltung der Einreichungsfrist oder die Ungültigkeit der Beschwerde geltend zu machen, verzichtet wird.

10 Die Haftung von Sports and Leisure Group NV beschränkt sich nach seiner Wahl immer auf Rückzahlung des Kaufpreises der mangelhaften Waren und/oder Ersatz und/oder Reparatur der mangelhaften Waren. Von der Haftung ausgeschlossen sind alle anderen Schäden, Kosten und/oder Verluste, einschließlich Folgeschäden (die den Verlust von Kunden und/oder Verträgen einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind) und Gewinnausfall und Verlusten, die sich aus einer Erklärung, einer impliziten Garantie oder Bedingung oder der Fahrlässigkeit von Sports and Leisure Group NV in Bezug auf den Verkauf der Waren ergeben.
Falls der Käufer die Entscheidungen und/oder Wahlmöglichkeiten von Sports and Leisure Group NV nicht akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass er auf seine Beschwerde gegen Sports and Leisure Group NV verzichtet hat.

11 Beschwerden über Rechnungen sind innerhalb von 8 Werktagen nach Empfang schriftlich einzureichen. Die Preise verstehen sich ohne MwSt., und alle möglichen Steuern oder Abgaben gehen zu Lasten des Käufers. Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Zahlungen an Sports and Leisure Group NV in bar am Gesellschaftssitz. Für alle Beträge, die am Fälligkeitsdatum noch nicht bezahlt sind, wird ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung automatisch und ohne Inverzugsetzung der Anspruch auf Verzugzinsen in Höhe von 12 % erhoben.

12 Hat der Käufer eine Rechnung am Fälligkeitsdatum teilweise oder überhaupt nicht bezahlt, wird der unbeglichene Rechnungsbetrag sofort nach schriftlicher Inverzugsetzung des Käufers automatisch um 12 %, oder mindestens um 50 Euro erhöht. Die Eintreibungskosten und die anderen Kosten, die Sports and Leisure Group NV wegen der Eintreibung von Forderungen, die aufgrund dieses Vertrages zu zahlen sind, entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Andere noch nicht fällige Forderungen an den Käufer werden gegebenenfalls von Rechts wegen fällig und noch nicht ausgeführte Bestellungen werden eingestellt.
Bei Warenverkauf auf Kredit verliert der Käufer bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist den Kreditvorteil, und wird der ganze unbeglichene Rechnungsbetrag zuzüglich der Zinsen und der Vertragsstrafe fällig.

13 Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschließlich der Zinsen und sämtlicher anderen Kosten für die Waren Eigentum von Sports and Leisure Group NV . Bis zur Eigentumsübertragung bewahrt der Käufer die Waren als Sachwalter oder Verwahrer von Sports and Leisure Group NV auf und hat er die Waren von seinen eigenen Waren zu trennen und als das Eigentum von Sports and Leisure Group NV zu kennzeichnen. Allerdings ist er dazu berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Bis zur Eigentumsübertragung (in der Annahme, dass die Waren nicht weiterverkauft wurden und noch vorhanden sind) darf Sports and Leisure Group NV jederzeit vom Käufer verlangen, dass er die Waren aushändigt, und nötigenfalls die Gebäude des Käufers oder eines Dritten, in denen die Waren lagern, betreten und die Waren wieder in Besitz nehmen. Trotz des ausdrücklichen Eigentumsvorbehalts gehen ab Vertragsabschluss das Risiko auf Verlust oder Beschädigung der Waren, die Verantwortung für die Waren und/oder alle mit den Waren verbundenen Risiken auf den Käufer über und gehen die Lagergebühren und der Schaden infolge der Lagerung und/oder der Lage der Waren zu Lasten des Käufers.

14 Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterliegt nur belgischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufvertrages (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf). Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung entscheiden im Streitfall nur die Gerichte und Gerichtshöfe von Gent, Belgien.

15 Falls eine Kunstrasenfläche/-konstruktion einer Prüfung/Zertifizierung unterworfen wird, dann darf auf der Kunstrasenfläche/-konstruktion nicht gespielt werden. Ebenso wenig darf die Kunstrasenfläche/-konstruktion auf irgendeine andere Weise genutzt werden, solange nicht die schriftliche Mitteilung der Ergebnisse der Prüfungen, die von einer zugelassenen Prüfstelle durchgeführt wurden, ergeben, dass die Kunstrasenfläche/-konstruktion alle Normen erfüllt. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen verfällt die von der Sports and Leisure Group NV gewährte Garantie automatisch. Abweichungen hierzu müssen immer schriftlich vereinbart werden.